LEISTUNGEN
Verkehrs­wert­gutachten

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist häufig bei Streitigkeiten wie Erb­auseinander­setzungen, Ehescheidungen, vor Gericht und zur Vorlage bei Behörden erforderlich.


Eine Verkehrswertermittlung einer Immobilie ist ein komplexer Sachverhalt, der viel Erfahrung und Sachverstand erfordert.

 


Ein Verkehrswertgutachten setzt ein umfassendes Ermittlungsverfahren voraus, das u.a. folgende Leistungen umfasst:

  • Präzise & individuelle Wertermittlung​​​
  • Vor Ort Termin mit Sachverständigem​
  • Prüfung von Bau- und Altlasten
  • Berücksichtigung von Rechten & Belastungen (z.B. Nießbrauch, Wegerechte, Erbbaurechte, Wohnungsrechte usw.)
  • Umfangreiche Objektaufnahme
  • Umfangreiche Fotodokumentation
  • 2 Wertermittlungsverfahren zur Plausibilisierung der Ergebnisse
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • ​ca. 60 Seiten
  • u.v.w.


Eine aussagekräftige und verbindliche Wertermittlung kann nur nach einem vorhergehenden Ortstermin und anschließender, umfänglicher Berechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Diese Werte, unter Berücksichtigung fachkundiger, regionaler Marktkenntnis ergeben den Verkehrswert.

Für eine genaue, verlässliche und aussagekräftige Berechnung stehe ich Ihnen als Gutachterin gerne persönlich zur Verfügung.

 


Preis je nach Umfang in Anlehnung an die Honorartabelle zum vorher vereinbarten Festpreis.