LEISTUNGEN
Verkehrs­wert­gutachten

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist häufig bei Streitigkeiten wie Erb­auseinander­setzungen, Ehescheidungen, vor Gericht und zur Vorlage bei Behörden erforderlich.


Eine Verkehrswertermittlung einer Immobilie ist ein komplexer Sachverhalt, der viel Erfahrung und Sachverstand erfordert.


Ein Verkehrswertgutachten setzt ein umfassendes Ermittlungsverfahren voraus, das u.a. folgende Leistungen umfasst:
•        Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie

•        Bausubstanz-Analyse, - zerstörungsfreie Inaugenscheinnahme der Liegenschaft auf                          erkennbare  Schäden und Mängel

•        Dokumentation und Bewertung von Schäden und Mängeln
•        Ausführliche Beschreibung der Lage der Immobilie
•        Beschreibung der rechtlichen und der technischen Eigenschaften der Immobilie
•        Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten
•        Neuberechnung oder Überprüfung von Flächenangaben
•        Angaben zu Alter und Restnutzungsdauer
•        Ermittlung des Bodenwertes
•        Anwendung zweier Wertermittlungsverfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren,                  Vergleichswertverfahren), Begründung der Verfahrenswahl und Ableitung des 

         Verkehrswertes

•        Begründungen zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
•        Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
•        Berücksichtigung von Baulasten und offenen Erschließungsbeiträgen
•        Berücksichtigung objektspezifischer Besonderheiten

Eine aussagekräftige und verbindliche Wertermittlung kann nur nach einem vorhergehenden Ortstermin und anschließender, umfänglicher Berechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Diese Werte, unter Berücksichtigung fachkundiger, regionaler Marktkenntnis ergeben den Verkehrswert.

Für eine genaue, verlässliche und aussagekräftige Berechnung stehe ich Ihnen als Gutachterin gerne persönlich zur Verfügung.


Preis je nach Umfang in Anlehnung an die Honorartabelle zum vorher vereinbarten Festpreis.